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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Gegenstand der Geschäftsbedingungen
Gegenstand der nachfolgenden Bedingungen ist das Reinigen und Pflegen von Fahrzeugen. Der Kunde erteilt den Auftrag gem. Preisliste/Angebot und die Fahrzeugaufbereitung nimmt den Auftrag zu nachfolgenden Bedingungen an:

§ 2 Terminvereinbarungen
a)Terminvereinbarungen werden grundsätzlich im gegenseitigen Einverständnis beider Geschäftsparteien geschlossen. Eilaufträge müssen vom Kunden als solche deklariert werden. Dieser Service ist unverbindlich und seine Ausführung und Berechnung richtet sich
nach der Auftragslage der Fahrzeugaufbereitung.
b)Terminvereinbarungen sind gleichzeitig Auftragserteilungen und werden im rechtlichen Sinne auch als solche angesehen. Unabhängig
davon hat der Kunde unmittelbar vor dem Beginn der Fahrzeugaufbereitung / Reinigung eine schriftliche Auftragsbestätigung zu unterzeichnen. (Oder einen schriftlichen Auftrag per Fax oder E-Mail zu übersenden.)
§ 3 Nichteinhaltung einer Terminvereinbarung
a) Terminvereinbarungen behalten Ihre Gültigkeit bis zu dem vereinbarten Termin, wenn nicht mindestens 2 Werktage vor dem Ausführungsdatum dieser Termin von einer Seite der Geschäftsparteien aufgekündigt wird. Es kann eine Ausfallgebühr in Höhe von
50 % des vereinbarten Preises erhoben werden, wenn der Kunde den Termin nicht mindestens 2 Werktage im Voraus abgesagt oder
nicht rechtzeitig wahrgenommen wird.
b) Bei höherer Gewalt oder behördlichen Anordnungen kann eine Terminvereinbarung kurzfristig für nichtig erklärt werden.
Schadensersatzansprüche ergeben sich aus § 3 a), nicht aber aus § 3 b).
c) Bei erheblicheren Verspätungen, die unseren Arbeitsablauf in außerordentlichem Maße beeinträchtigen und die durch den Kunden
verursacht wurden, behalten wir uns das Recht vor, nach Absprache einen neuen Termin zu vergeben, den Fertigstellungszeitpunkt
zu verschieben oder den Termin, wenn machbar einzuhalten und gegebenenfalls dafür einen Eilzuschlag zu berechnen.

§ 4 Zahlungsbedingung / Zahlungsvereinbarung
Kunden, die einen schriftlichen Auftrag erteilt haben, zahlen nach Rechnungserhalt per Überweisung ohne Abzug. Ansonsten ist bei
Abholung des Fahrzeuges generell bar zu zahlen!
§ 5 Preise
a)Die Preise richten sich im Allgemeinen nach dem Zustand des Fahrzeugs vor Beginn der Reinigung
b) Preisangaben und Informationen der Fahrzeugaufbereitung dienen lediglich der Orientierung.
c) Tatsächliche Endpreise können je nach Verschmutzungsgrad vom Angebotspreis abweichen.
d) Der Kunde akzeptiert diese Preise mit seiner Unterschrift auf dem Auftragsannahmeformular. An unsere Angebote halten wir uns bei
Auftragserteilung 2 Wochen gebunden.
e) Bei starken Verschmutzungen wie Tierhaaren, Fäkalien, Farben etc. kann ein Aufpreis geltend gemacht werden, unabhängig von
vorausgegangenen Preisvereinbarungen – wenn dieser Zustand bei der ursprünglichen Preisfindung und Auftragsannahme nicht
vorzufinden war.
f) Fahrzeugüberführung, Hol- und Bringservice, werden aufgrund Kundenwunsches gegen besondere Berechnung durchgeführt. Für
diesen Service besteht eine Haftpflichtversicherung seitens des Fahrzeugaufbereiters.
g) Die Fahrzeugaufbereitung haftet für Schäden bei der Fahrzeugüberführung nur, wenn der Schaden vorsätzlich, grob fahrlässig durch
die Fahrzeugaufbereitung oder deren Mitarbeiter (Fahrer) verursacht wurde. Das Fahrzeug ist durch eine Betriebshaftpflicht der
Fahrzeugaufbereitung ausreichend gesichert
§ 6 Reklamation
a)Ein Anspruch auf Nachbesserung im Bereich Fahrzeugaufbereitung/Pflege kann nur geltend gemacht werden, wenn der Fehler
eindeutig bei der Fahrzeugaufbereitung/-reinigung liegt und kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Kunden vorliegt.
b) Bei berechtigter Reklamation hat die Fahrzeugaufbereitung für einen entsprechenden Ausgleich zu sorgen.
c)Reklamationen bezüglich der Fahrzeugaufbereitung sind unverzüglich (max. 24 Stunden) vom Kunden anzuzeigen und bedürfen der
Dokumentationspflicht in Form von Bildern.
d) Spätere Reklamation, die beispielsweise nach mehreren Kilometern Fahrt aufkommen, werden nicht anerkannt.
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§ 7 Haftung und Garantie
a)Die Fahrzeugaufbereitung übernimmt die Haftung bei Schäden, die durch Arbeiten am Fahrzeug vorsätzlich, grob fahrlässig, oder
durch unsachgemäßen Umgang mit dem Fahrzeug, verursacht werden (außer § 7 b, c, d).
b)Die Fahrzeugaufbereitung übernimmt keine Haftung für im Fahrzeug verbliebene Gegenstände.
c)Bei Lackschäden, die durch die Fahrzeugaufbereitung verursacht werden und ihren Ursprung in schadhaften Lack haben, z.B.
Steinschläge, Lackabplatzungen, schlechte Verarbeitung des Lackes, Kratzer usw. , kann die Fahrzeugaufbereitung und deren
Mitarbeiter nicht verantwortlich gemacht bzw. Schadensersatz gefordert werden.
d)Bei beschädigtem Autozubehör, wie z.B. schadhafte Felgen, Außenspiegel, nicht fachgerecht angebrachtes Interior und Zubehör,
welches durch die Fahrzeugaufbereitung und deren Mitarbeiter beschädigt oder zerstört wird und keine eindeutige Schuld der
Fahrzeugaufbereitung und der Mitarbeiter nachzuweisen ist, können keine Kosten geltend gemacht werden.
e)Bei stark verschmutzten Innenraumausstattungen, die Flecken und Blessuren aufweisen, können leicht aggressiv chemische Reiniger
eingesetzt werden. Dies kann zur Farbverblassungen / Abweichungen führen. Der Kunde akzeptiert mit den AGB diese möglichen
Schäden zu seiner Last.
f) Haftung für Schäden, die vor der Fahrzeugaufbereitung am Fahrzeug vorhanden waren und durch die Arbeit am Fahrzeug vergrößert
wurden, wird nicht übernommen, siehe 7 b), c), d).
g)Ist es im Vorhinein zweifelhaft, ob ein bestimmter Erfolg erreicht werden kann, so wird nur die zu Verfügungstellung der Dienste und
nicht deren Erfolg geschuldet. Über diesen Zustand wird der Kunde im Beratungsgespräch, spätestens vor Beginn der Arbeit, soweit
dies vorhersehbar ist, informiert
h)Motor- und Motorraumreinigung wird nicht mit Wasser durchgeführt.
i) Sollten sich feuchtigkeitsempfindliche Bauteile, wie Funkgeräte, HiFi-Anlagen, Alarmanlagen oder ähnliches im Fahrzeug befinden, so
behalten wir uns eine Einschränkung der Reinigungsleistung vor. Der Kunde ist verpflichtet, die Aufbereitung im Vorfeld der
auszuführenden Arbeiten, über die Elektrobauteile zu informieren, sofern die Lage nicht im sichtbaren Bereich ist, andernfalls können
keine Schadensersatzansprüche gestellt werden.
j) Das Fahrzeug ist vom Kunden, bei Fahrzeugrückgabe nach erbrachter Leistung, auf Schäden zu prüfen. Eventuelle Schäden sind vom
Kunden unverzüglich bei der Aufbereitung anzuzeigen. Spätere Beanstandungen, die durch ein späteres Ereignis eingetreten sein
könnten, werden nicht anerkannt.
k)Bei Reifenmontage wird der Kunde darauf hingewiesen, dass nach 50 km Fahrt, die Felgen mit entsprechendem Drehmoment
nachgezogen werden müssen.
l) Bei Nichteinhaltung der Hinweise bzgl. montierten Reifen, wird keine Haftung für Folgeschäden übernommen
§ 8 Anerkennung der AGB
Bei Abgabe der Fahrzeuge, jeglicher Art, zum vereinbarten Termin und durch Unterschrift des Auftragsannahmeformulars, erkennt der
Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingen (AGB) an.
§ 9 Schlussbestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingen haben Gültigkeit, soweit keine anderweitige Vereinbarung zwischen Geschäftsparteien getroffen
wurde. Vereinbarungen, die von den hier aufgeführten Geschäftsbedingungen abweichen sind schriftlich zu fassen. Anderweitige
Vereinbarungen, die einen oder mehrere Teile der Geschäftsbedingungen betreffen, können keinen Einfluss auf die Gültigkeit nehmen.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen oder Regelungen der AGB unwirksam oder lückenhaft sein werden die anderen hiervon nicht
berührt. Die Fahrzeugaufbereitung ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsverbindungen erhaltenen personenbezogenen Daten im
Sinne des Datenschutzgesetzes zu verarbeiten.


Stand 09/2025